Steueridentifikationsnummer

Seit dem Jahr 2010 werden keine Lohnsteuerkarten mehr durch die Meldebehörde versandt.

Die Berechnung der Lohn- bzw. Einkommenssteuer erfolgt seit Januar 2013 über die sogenannte elektronische Lohnsteuerkarte.

Wie & was

Um Ihre Lohnsteuer berechnen zu können, benötigt Ihr Arbeitgeber Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) 

Wo finde ich meine IdNr. ?

Die IdNr. wurde 2008 allen Bundesbürgern schriftlich mitgeteilt.

Sie finden Ihre IdNr. auch auf

  • Ihrem Einkommenssteuerbescheid
  • Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
  • dem Informationsschreiben Ihres Finanzamtes vom Oktober 2011
  • Für Neugeborene wird die Steuer-ID per Post vom Bundeszentralamt für Steuern an die Eltern versandt. Bei abweichendem Familiennamen bitte den Briefkasten entsprechend beschriften, da sonst die Zustellung nicht möglich ist.

Wo & was

Für Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale ist ausschließlich das Finanzamt zuständig.

Nur für die melderechtlichen Änderungen wie :
Heirat
Geburt eines Kindes
Kirchenein- oder Kirchenaustritt
ist weiterhin die Meldebehörde zuständig.


Ausführliche Informationen zum Thema Lohnsteuerkarte unter: www.elster.de

Was ist, wenn ich meine IdNr. nicht finde ?

Wenn Sie Ihre IdNr. nicht erhalten haben bzw. nicht finden können

  • teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern diese auf schriftliche Anfrage gebührenfrei per Brief mit
  • oder Sie beantragen diese online unter www.bzst.de
  • in dringenden Fällen erhalten Sie diese im Bürgerbüro unter Vorlage Ihres Personalausweises / Reisepasses