Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Eisenbahn-Bundesamt führt Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2023 durch

Auf der Grundlage der EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Rahmen der Lärmaktionsplanung verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Lärm entlang ihres Schienennetzes festzulegen. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Belastung durch Schienenverkehrslärm langfristig zu senken und somit die Umwelt und Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. Zunächst hat das Eisenbahn-Bundesamt den Lärm durch Schienenverkehr bundesweit berechnet. In der ersten Beteiligungsphase wurde den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt im Ende November 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Auf der Informations- und Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Betroffene und Interessierte über die aktuellen Stände der Planung und Lärmkartierung informieren. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit.

Lärmaktionsplanung der Barlachstadt Güstrow (Stufe IV)

Allgemeine Information zur Lärmaktionsplanung

Die Städte und Gemeinden werden durch § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr geregelt werden. Hintergrund der Aufgabe ist die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/49/EG vom 25.Juni 2002). Diese wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt. Mit der Lärmaktionsplanung sind Ziele zu verfolgen, über Ansätze die Umweltqualität im Sinne der Richtlinie der EG in Bezug auf den Lärm zu verbessern. Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind die Lärmkarten, die durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt werden. Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung in den betroffenen Hauptverkehrsstraßen dar.

Lärmkarten nach § 47c BImSchG für die Barlachstadt Güstrow (Stand: 31.08.2022)

Lärmaktionsplan 2013

Der Lärmaktionsplan 2013 wurde am 5. Dezember 2013 von der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschlossen.

Lärmaktionsplan 2013 (PDF, 4.484 KB)
Schalltechnische Untersuchung LUNG M-V 2012 (PDF, 5.712 KB)

Lärmaktionsplan 2018

Der Lärmaktionsplan 2018 wurde am 13. September 2018 von der Stadtvertretung der Barlachstadt beschlossen.

Lärmaktionsplan 2018 (PDF, 1.256 KB)
Schalltechnische Untersuchung LUNG M-V 2017 (PDF, 20.388 KB)

Lärmaktionsplanung 2023

Auf der Grundlage der neu bereitgestellten strategischen Lärmkarten durch das LUNG M-V ist die Barlachstadt bis zum 18.07.2024 in der Pflicht, den Lärmaktionsplan für die betroffenen Hauptverkehrsstraßen fortzuschreiben.

Für die 4. Runde der Lärmkartierung wurde erstmals ein EU-einheitliches Berechnungsverfahren angewendet. Zusätzlich wurden die Grenzwerte, ab denen die Aufstellung von Lärmminderungsmaßnahmen zum Lärmschutz von Betroffenen empfohlen wird, gegenüber den vorherigen Runden reduziert. Daher sind die Ergebnisse der Berechnung nicht mit denen der 3. Runde vergleichbar.

Auf der Grundlage der Lärmkarten haben Sie als betroffenen Anwohnern die Gelegenheit, der Barlachstadt Anregungen und Hinweise für die aktuelle Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu geben. Mit Ihren Hinweisen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Erarbeitung der Lärmminderungsplanung. Die Stadtverwaltung würde sich freuen, wenn Sie diese Möglichkeit wahrnehmen.

Es ist geplant, den Entwurf des Lärmaktionsplans in Kürze auf der Homepage zur veröffentlichen. Mit dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können die Bürgerinnen und Bürger sich einen Überblick über die Inhalte der Fortschreibung machen, Anregungen geben und so aktiv an der Fortschreibung teilnehmen.

zusammenfassender Rückblick auf den Lärmaktionsplan 2018

Rückblickend auf den Lärmaktionsplan 2018 lässt sich zusammenfassen, dass die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen für die Jahre 2018 bis 2023 auf konkrete Verbesserungen von damaligen Zuständen abstellten bzw. Einfluss auf das Verkehrsverhalten nehmen sollten. Mit weiteren Maßnahmen war geplant, Zukunftskonzepte zur Minderung des Verkehrslärms herauszuarbeiten. Deren Umsetzung ist in den Folgejahren von der Finanzierbarkeit der einzelnen Maßnahmen abhängig. Durch die Bündelung von Maßnahmen wird eine möglichst hohe Minderung der Lärmemissionen angestrebt. Dabei war es wichtig, die einzelnen Maßnahmen aufeinander abzustimmen, die sowohl verkehrsplanerische, technische, bauliche als auch organisatorische Elemente enthalten. Nur so kann eine möglichst hohe Wirkung auf den betroffenen Straßen erzielt werden und vermieden werden, dass die Maßnahmen sich gegenseitig nachteilig (z.B. durch Verlagerungseffekte) beeinflussen. Nicht alle Maßnahmen mussten nachrechenbare Entlastungswirkungen bezogen auf den Lärm aufweisen. Es wurden auch Maßnahmen aufgenommen, die rechnerisch keine Entlastungswirkung mit sich bringen. Auch diese tragen in der Praxis zu einer Minderung der Belästigung bei (z.B. Deckenerneuerungen).

Die Barlachstadt Güstrow freut sich auf eine aktive Kenntnis- und Teilnahme an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2023 durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.