- Startseite
- Bauen · Wohnen
- Planen
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Barlachstadt Güstrow
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Güstrow ist seit Jahren das planerische Steuerungsinstrument für den Stadtumbau Ost und die Integrierte Stadtentwicklung. Das erste Integrierte Stadtentwicklungskonzept stammt aus dem Jahr 2002. Zum damaligen Zeitpunkt hatte Güstrow den höchsten Wohnungsleerstand zu verzeichnen. Der Abbau von Arbeitsplätzen nach der Wende hatte zu dauerhaft hoher Arbeitslosigkeit und zur Abwanderung wesentlicher Bevölkerungsteile geführt. Neben sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Aspekten (wie z.B. geringe Kaufkraft, geringe Finanzkraft der Kommunen) war das Thema Wohnungsleerstand neu entstanden.
2005 war eine erste Fortschreibung des ISEKs erforderlich. Die ergriffenen Maßnahmen (Wohnungsrückbau, Wohnumfeldverbesserung und Unterstützung/Förderung von Sanierungsmaßnamen) hatten zwar die erhofften Effekte erzielt, die jedoch bezogen auf die einzelnen Stadtteile zu unterschiedlichen Entwicklungen geführt haben. Der Bevölkerungsrückgang lag abermals unter den prognostizierten Werten, bei gleichzeitiger Abnahme der Haushaltsgrößen, verbunden mit der zunehmenden Nachfrage nach altersgerechten Wohnformen einerseits und nach studentischem Wohnen durch die Bestätigung Güstrows als Bildungsstandort andererseits.
Nach der 1. Fortschreibung des ISEK 2005 haben sich die Rahmenbedingungen erneut geändert und die Verflechtung mit dem Umland spielte durch die Kreisgebietsreform eine noch stärkere Rolle. Die 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2015 trifft differenzierte Aussagen zu allen stadtentwicklungspolitisch relevanten Themen für die Zukunft bis 2030. Es berücksichtigt auch die Frage der internationalen Zuwanderung. Dieses Konzept ist gleichzeitig Fördervoraussetzung für die Bereitstellung von Mitteln aus dem operationellen Programm der EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 - Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung, in welchem die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen, demografischen ökologischen, klimatischen sowie kulturellen und sozialen Herausforderungen und Problemlagen herausgearbeitet und umfassend dargestellt sind.
Während der Schwerpunkt der Integrierten Handlungskonzepte 2002 und 2005 auf der Betrachtung demografischer, wohnungswirtschaftlicher und städtebaulicher Aspekte lag, dient die 2. Fortschreibung nicht nur der Überprüfung der 2002/2005 in einzelnen Gebietskategorien zugeordneten Wohngebieten sondern einer gesamtstädtischen Betrachtung mit ganzheitlichem Ansatz unter Betrachtung aller Aspekte einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Die inhaltlichen Vorgaben für dieses Konzept waren durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 16.06.2014 als Konzeptaufruf an alle Mittel- und Oberzentren verschickt worden. In diesem Kontext mussten die erarbeiteten strategischen Entwicklungsziele und Handlungsfelder dem Ziel 6: „Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz“ und Ziel 9: „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ des operationellen Programms EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 genügen, um Fördermittel zur Umsetzung der geplanten Projekte erhalten zu können.
Darüber hinaus waren in die Erarbeitung die lokalen Akteure und Entscheidungsträger mit einzubeziehen und eine Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung zu gewährleisten.
Mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 03.06.2015 wurde mitgeteilt, dass das vorgelegt Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Barlachstadt Güstrow den Anforderungen für eine Aufnahme von Projekten in das Förderprogramm „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“ für die Jahre 2014-2020 entspricht.
Das eingereichte Konzept finden Sie hier: ISEK 2015 und Anlage A, Anlage B, Anlage C und Anlage D
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung am 26.03.2015 (Beschluss-Nr.: VI/0162/15) das o. g. Konzept beschlossen und als Grundlage für das öffentliche Beteiligungsverfahren bestätigt. Die in diesem Rahmen eingegangen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.