Güstrow für Existenzgründer und Investoren

Die Barlachstadt Güstrow betreut jeden potentiellen Investor, Existenzgründer und die ortsansässigen Unternehmen intensiv und umfassend. Wir halten für Sie die Kontakte zu allen erforderlichen Institutionen, wie Arbeitsamt, Wirtschaftsfördergesellschaften und Bauaufsichtsbehörde.

Informationen zur wirtschaftlichen Situation in der Barlachstadt entnehmen Sie bitte dem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht. Er gibt auf mehr als 60 Seiten einen umfassenden Rückblick auf die Entwicklungen des jeweiligen Wirtschaftsjahres, formuliert Ziele der Stadtentwicklung, trifft Aussagen zum Investitionsvolumen, der Stadtplanung und des Marketings, der Ausbildung und Bildung in der Stadt und stellt die wirtschaftlichen Tätigkeiten der kommunalen Betriebe dar.

Zu unseren Dienstleistungen gehören:

  • Unterstützung bei der Grundstücks- und Immobiliensuche
  • Begleitung bei der Akquirierung von Fördermitteln
  • Abstimmung von Terminen bei Ämtern und Institutionen
  • Begleitung des Baugenehmigungsverfahrens um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen
  • Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen u.v.m.
  • Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes: 340 von Hundert

Kontakt

Barlachstadt Güstrow
Anett Grabbe 
Markt 1
18273 Güstrow

Telefon: 03843 769-105
Telefax: 03843 769-512

E-Mail: anett.grabbe@guestrow.de

Barlachstadt Güstrow
N.N.
Markt 1
18273 Güstrow

Telefon: 03843 769-104
Telefax: 03843 769-512

E-Mail: 

Fördermöglichkeiten

Sofortprogramm gegen den Leerstand und zur Belebung der Innenstadt

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschloss in ihrer Sitzung am 13.07.2023 ein Sofortporgramm gegen den Leerstand und zur Belebung der Innenstadt. 

Dieses Förderprogramm setzt es sich als Ziel, die Güstrower Innenstadt zu stärken und Leerstand zu vermeiden, indem die Ansiedlung von Unternehmen im Innenstadtbereich unter gewissen Voraussetzungen finanziell durch den Haushalt der Stadt unterstützt wird. 

Mehr zum Förderprogramm, zu den Zuwendungsvoraussetzungen und der Beantragung finden Sie in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen. 

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Gewerbliche Wirtschaft

In dem Förderprogramm können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) gefördert werden, die dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen oder sichern.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die förderfähige Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und ihre Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen.

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut M-V zu richten.

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