Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 14.02.2019

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 14.02.2019

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VI/0841/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 die Beauftragung der Verwaltung zur Aufnahme von Verkaufsverhandlungen, um das private Grundstück Ecke Plauer Straße/An der Fähre zu erwerben.

 

Beschluss Nr.: VI/0842/1/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019: Der Bürgermeister wird beauftragt, der Stadtvertretung bis zum 14.03.2019 (Sitzung des Hauptausschusses) eine Stellungnahme zur Verbesserung des Zustandes bezüglich des Gehweges – Klubhaus am Inselsee bis Fischerweg – vorzulegen. Anhand einer Kostenschätzung sollte eine Abwägung bezüglich eines Lösungsvorschlages erfolgen, ob eine Instandsetzung, eine Neuerstellung oder ggf. beide Maßnahmen aufeinander folgend, die bessere Lösung darstellt. Die Stellungnahme sollte dabei auch den anliegenden Radweg berücksichtigen.

 

Beschluss Nr.: VI/0852/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019: Der Bürgermeister wird beauftragt, der Stadtvertretung eine Aufstellung über sämtliche Straßenbaumaßnahmen vorzulegen, bei denen sich nach KAG MV eine Verpflichtung zur Beitragserhebung ergibt.
Dabei sind die Maßnahmen zu berücksichtigen, bei denen der Spatenstich vor dem 01.01.2018 stattfand und noch keine Bescheide erstellt wurden. Die Angaben der möglichen zu erhebenden Straßenausbaubeiträge können anhand der Planungszahlen erfolgen.

Beschluss Nr.: VI/0784/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019

die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow.

Im Jahr 2019 wird

  • bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung die restliche Überdeckung des Jahres 2016 sowie die Überdeckung des Jahres 2017 zu 50 % ausgeglichen,

  • bei der zentralen Niederschlagswasserbeseitigung die restliche Überdeckung des Jahres 2016 sowie die Überdeckung des Jahres 2017 zu 50 % ausgeglichen,

  • bei der dezentralen Abwasserbeseitigung die restliche Unterdeckung des Jahres 2016 sowie die Unterdeckung des Jahres 2017 zu 50 % ausgeglichen.

    Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

     

Beschluss Nr.: VI/0781/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 den Wirtschaftsplan 2019 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VI/0803/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 die Ordnung für die Benutzung von Sportstätten in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VI/0804/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 die Richtlinie zur Förderung der Sportvereine der Barlachstadt Güstrow.

  

Beschluss Nr.: VI/0825/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 die Annahme einer Geldspende von Famila – Handelsmarkt Güstrow GmbH & Co.KG in Höhe von 1.500,00 €. Die Spende ist für die Ausgestaltung der Ferienspiele sowie für die Teilnahme von Kindern aus stützungsbedürftigen Familien an diesen Ferienspielen vorgesehen.

 

Beschluss Nr.: VI/0824/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 das Konzept für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Flugplatzes Bockhorst in Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VI/0826/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 die Verwaltung zu beauftragen, einen Fördermittelantrag auf Zuwendung nach dem Haushaltsplan 2018/2019 des Landes M-V (Strategiefonds) für die Maßnahme „Sanierung der Start- und Landebahn auf dem Flugplatz Bockhorst in Güstrow“ beim Ministerium für Inneres und Europa zu stellen. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt aus Mitteln des Teilhaushaltes 5, Produkt 42100-Sportförderung.

 

Beschluss Nr.: VI/0807/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt am 14.02.2019 den beiliegenden Entwurf des Vertrages zur Betreibung des Friedhofes in der Barlachstadt Güstrow mit einem Vertragsbeginn zum 01.01.2019.

 

Beschluss Nr.: VI/0819/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 7/I Bauhof – 2. Änderung gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Beschluss Nr.: VI/0820/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7/I Bauhof – 2. Änderung bestehend aus:

- Planzeichnung (Teil A) und

- Text (Teil B).

Die Begründung wird gebilligt.

 

 

Beschluss Nr.: VI/0823/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beauftragt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 die Verwaltung, sich um einen WiFi4EU-Gutschein im „WiFi4EU“- Förderprogramm der EU mit der Sport- und Kongresshalle Güstrow als „Wifi-Hotspot“ bei dem nächstmöglichen Förderaufruf zu bewerben und bei Förderzusage den Wifi-Hotspot zu installieren.

 

Beschluss Nr.: VI/0829/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019, dass den im Sanierungsgebiet und Erweiterungsgebiet „Schweriner Vorstadt“ gelegenen Grundstückseigentümern nochmals die Möglichkeit eingeräumt wird, auf Grundlage des Wertgutachtens von Herrn Dr. Unbehau vom Dezember 2016 durch Abschluss von freiwilligen und vorzeitigen Ablösevereinbarungen die nach § 154 BauGB vorgeschriebenen Ausgleichs­beträge vorzeitig zu entrichten. Für die vorzeitige Ablösung wird nochmals ein einheitlicher Abschlag von 20 Prozent gewährt.

 

Beschluss Nr.: VI/0849/19

1.  1. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stellt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 fest, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, um ihre Aufgaben wirksam erfüllen zu können, eine angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung benötigen. Dabei muss der rechtlich geforderte Haushaltsausgleich genauso möglich sein, wie die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben und Investitionen einschließlich Erhaltung der Infrastruktur. 

2. 2.  Die Stadtvertretung erwartet vom Landtag die Einführung einer dauerhaft zu gewährenden Infrastrukturpauschale in Höhe von 166 Euro pro Einwohner, um die klaffende Lücke zum Durchschnitt aller Flächenländer im Bundesgebiet zumindest ab 2020 zu schließen.

3. 3. Weiterhin erachtet es die Stadtvertretung als Selbstverständlichkeit, dass die vom Land bereits übertragenen und auch in Zukunft neu übertragenen Aufgaben vollständig aus Landesmitteln ausfinanziert werden (Konnexität).

 

4. 4. Die Stadtvertretung unterstützt deshalb die Forderung gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommerns aus dem beigefügten Papier der beiden kommunalen Spitzenverbände – Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern.

 

5. 5.  Die Stadtvertretung fordert die vollständige Umsetzung des Papiers und bekräftigt dies mit Unterschrift auf der beigefügten Liste durch ihre Mitglieder. Der Landtag sollte mit einer Entschließung zu den Grundsätzen aus diesem Papier Verlässlichkeit und Klarheit schaffen. Dazu fordern wir die Abgeordneten des Landtages als die gewählten Vertreter der Menschen in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen ausdrücklich auf. Damit legen die Abgeordneten die Basis für eine gute Zukunft im Land, die ihre Wurzel in den Kommunen hat.

 

6. 6.  Die beigefügte Unterschriftenliste wird zusammen mit dem Beschluss der Landtagspräsidentin und in Kopie der Ministerpräsidentin übersandt werden.

NiNichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0805/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 den anliegenden Erschließungsvertrag als Ergänzung zum Global-Erschließungsvertrag für den Bebauungsplan Nr. 68 – Pfahlweg.

 

Beschluss Nr.: VI/0811/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2019 den Verkauf des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 62, Flurstück 16 mit einer Grundstücksgröße von 361 m².