Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 23.03.2017

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 23.03.2017

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0519/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.03.2017 folgende Änderung in der Ausschussbesetzung:

Ausschuss Jugend, Schule, Kultur und Sport:

Mitglied: Walter Lindemann

Stellvertreter alt :Torsten Malmström

Stellvertreter neu: Kurt-Werner Langer

Ausschuss für Senioren, Familie und Soziales:

Mitglied: Walter Lindemann

Stellvertreter alt: Torsten Malmström

Stellvertreter neu: Kurt-Werner Langer

 

Beschluss Nr.: VI/0520/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.03.2017 die Planung und den Neubau der gegenwärtigen provisorischen Stellfläche an der Bleiche zu einem dauerhaften Park-und Festplatz. Die Kapazität des Parkplatzes soll mindestens 100 Stellplätze für Pkw und mindestens 10 Stellplätze für Fahrzeuge bis 7,5 t betragen.

Die Planung soll in den zu erstellenden Nachtragshaushalt 2016/2017 aufgenommen werden. Die Kosten für den Neubau sind in den Doppelhaushalt 2018/19 einzustellen.

 

Beschluss Nr.: VI/0521/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.03.2017, den Bürgermeister zu beauftragen, den Verkauf mit Erschließung des Baugebietes „Stahlhof“ öffentlich auszuschreiben.

Der Ausschreibungstext ist von der Verwaltung zu erstellen und mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung in gemeinsamer Sitzung mit dem Bau- und Verkehrsausschuss in Anlehnung des ausgelobten Projektes der Wagner Planungsgesellschaft bis spätestens zur Sitzung der Stadtvertretung am 15.06.2017 zu beraten und abzustimmen.

 

Beschluss Nr.: VI/0489/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.03.2017 die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Barlachstadt Güstrow.

Die Kalkulation der Kostenersatztarife lag zur Beschlussfassung vor, wird zur Kenntnis ge­nommen und gebilligt.

 

Beschluss Nr.: VI/0492/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.03.2017

  1. gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans inklusive der Fortschreibung des Landschaftsplans für die Barlachstadt Güstrow.
  2. als Planungsgrundlage den Flächennutzungsplan von 1999 in eine digitale Fassung zu bringen, in diese alle bisher erfolgten Änderungen und Berichtigungen einzuarbeiten und diese Fassung gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.

Ziel der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist es, die Darstellungen an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und gleichzeitig die aktuellen gesetzlichen Grundlagen zu berücksichtigen.

 

Beschluss Nr.: VI/0498/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 23.03.2017 die Kreditaufnahme für die Investitionsvorhaben gemäß Wirtschaftsplan der WGG für 2017 in Höhe von 720.100 €.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0502/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.03.2017 den mit Beschlüssen V/0858/13 und VI/0031/14 vorgesehenen Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Vollmodernisierung des Gebäudes Hageböcker Straße zu erhöhen.

Die Erhöhung entspricht einer förderrechtlich möglichen Erhöhung der Mehrkosten um 10 % gemäß 6.5 der StBauFR unter Einhaltung der Kostenobergrenze. Die förderrechtlich festgelegte Kostenobergrenze bei dem G 3.3 Gebäude wird nicht überschritten.

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesförderinstitut und des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers.

 

Beschluss Nr.: VI/0484/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.03.2017 den mit Beschluss V/0999/14 vorgesehenen Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Vollmodernisierung des Gebäudes Gleviner Straße 10/Grepelstraße 17 auf Grundlage des vorliegenden Kostenanschlages und des Finanzierungsvorschlages zu erhöhen.

Die förderrechtlich festgelegte Kostenobergrenze von 130 % eines vergleichbaren Neubaus wird nicht überschritten. Die Fördermittel kommen vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesförderinstitut und des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers zum Einsatz.

Die Mehrkosten für diese Einzelmaßnahme werden in künftigen Förderanträgen aufgenommen.

 

Beschluss Nr.: VI/0497/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.03.2017:

 

- den Erbbauzins für das Grundstück Gemarkung Güstrow Flur 76, Flurst. 35 auf 1 % des Verkehrswertes anzupassen.

 

- den bestehenden Erbbaurechtsvertrag um diese Festsetzung rückwirkend ab dem 01.01.2016 zu ergänzen und den Beschluss VI/0279/15 aufzuheben.