Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 05.06.2025

Öffentlicher Teil

Beschluss Nr.: VIII/0161/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025 den im Sonderausschuss 800-Jahrfeier vorberatenen Entwurf für ein Signet in Vorbereitung des Festjahres im Jahr 2028.

 

Beschluss Nr.: VIII/0164/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025:

1. Der Bürgermeister wird gebeten hinsichtlich der Planung des Doppelhaushalt 2026/2027 und in Anlehnung an den Grundsatzbeschlusses VII/0493/21 ein Konzept mit Untersetzung des finanziellen Rahmens der Stadtvertretung bis zum 29.10.2025 vorzulegen.
Dabei dient als Basis für die Erstellung des Konzeptes der erstellte Leitfaden der Verwaltung inklusive der Verfahrensweise und Struktur. Die Ergebnisse aus dem Workshop der Ehrenamtsmesse vom 26.04.2025 mit den gebildeten thematischen Arbeitsgruppen sind zu berücksichtigen.

2. Maskottchen gesucht: Ein Mitmach – Wettbewerb für Kinder wird ins Leben gerufen. Rahmenbedingungen und Kriterien sind durch die Verwaltung zu definieren.

3. Der Bürgermeister informiert quartalsweise die Stadtvertretung über den Stand der Vorbereitungen und entsprechende Ergebnisse.

4. Der Sonderausschuss 800 – Jahrfeier Güstrow hat beratenden Charakter.

 

Beschluss Nr.: VIII/0175/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025 folgende Änderung der Hauptsatzung:

§ 8 Absatz 2 neu: 

Die Ausschüsse nach Absatz 1 setzen sich aus sieben Mitgliedern zusammen. In jedem Ausschuss können neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Stadtvertretung auch bis zu drei sachkundige Einwohner zu Ausschussmitgliedern von den Fraktionen und Zählgemeinschaften benannt werden. Abweichend davon bestehen der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung und der Ausschuss für Jugend, Schule, Kultur und Sport aus sechs Mitgliedern. In diesen Ausschüssen können neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Stadtvertretung auch bis zu zwei sachkundige Einwohner zu Ausschussmitgliedern von den Fraktionen und Zählgemeinschaften benannt werden. Für jedes Ausschussmitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.

§ 7 Absatz 2 neu 

Der Betriebsausschuss setzt sich aus sechs Mitgliedern der Stadtvertretung zusammen. Die Fraktionen und Zählgemeinschaften benennen neben diesen sechs weitere sechs Mitglieder der Stadtvertretung als stellvertretende Betriebsausschussmitglieder. 

 

Bezugnehmend auf die Beschlüsse der Stadtvertretung VII/0879/23 und VIII/0016/24 zur Bildung und Fortführung eines Sonderausschusses 800-Jahrfeier Güstrow werden sechs Mitglieder für diesen Sonderausschuss festgelegt. Neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Stadtvertretung können bis zu zwei sachkundige Einwohner zu Ausschussmitgliedern von den Fraktionen und Zählgemeinschaften benannt werden. Für jedes Ausschussmitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.

 

Beschluss Nr.: VIII/0135/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025 den

1. Nachtragswirtschaftsplan 2025 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow (Stand: 22.05.2025).

 

Beschluss Nr.: VIII/0137/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025 die Übernahme der Schmutz- und Regenwasserkanalisation - aus dem Baugebiet Alte Gärtnerei,

1. BA -gemäß dem Abnahmeprotokoll vom 15.10.2020 einschl. Anlage (Lageplan) in das Anlagevermögen des Städtischen Abwasserbetriebes.

 

Beschluss Nr.: VIII/0101/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025 die Veräußerung von Bauparzellen an die Antragsteller im Baugebiet Petershof im nächsten Bauabschnitt in Zuordnung von MU 2 - nur Wohnen -, zu einem Festpreis von 135,00 €/m².

 

1.         Die Bauparzellen werden öffentlich ausgeschrieben.

2.         Die Vergabe soll durch die Verwaltung nach Kaufantrag erfolgen. Maßgeblich für die Zuschlagserteilung ist der Posteingangsstempel des Kaufantrages.

3.         Eine Vergabe zum Festpreis von 130,00 €/m² kann an Familien mit einem Kind unter 14 Jahren erfolgen. Für jedes weitere Kind unter 14 Jahren reduziert sich dieser Festpreis um jeweils 5,00 €/m². Voraussetzung dafür ist, dass die berücksichtigten Kinder ihren Wohnsitz auf dem zu erwerbenden Grundstück nehmen werden. Kaufanträge von Familien mit Kind/Kindern werden bei der Vergabe der Grundstücke bevorzugt.

4.         Es wird an jeden Bewerber nur ein Grundstück zur eigenen Bebauung veräußert. Bei entsprechender Begründung seitens des Erwerbers sind Ausnahmen für eine Doppelhausbebauung möglich. Ein Verkauf an Hausbaufirmen bzw. Bauträgern wird ausgeschlossen.

5.         Abweichend von § 6 Abs. 4 Nr. 3 a) der Hauptsatzung wird der Bürgermeister ermächtigt die Vergabeentscheidungen für die Baugrundstücke vorzunehmen. Die Stadtvertreter sind im Rahmen der Sitzungen der Stadtvertretung über die Vergabeentscheidungen zu informieren.

6.         Der Erwerb wird an eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren geknüpft.

7.                     Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten sind durch die Erwerber zu tragen.

 

Beschluss Nr.: VIII/0136/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025 in Ergänzung der Beschlüsse Nr. VII/0409/21 vom 18.03.2021 sowie Nr. VII/0703/22 vom 30.06.2022 die Veräußerung von Bauparzellen an die Antragsteller im Baugebiet Suckower Tannen ab sofort zu einem Festpreis von 100,00 €/m². 

 

1.         Die Bauparzellen werden weiterhin öffentlich ausgeschrieben.

2.         Die Vergabe soll durch die Verwaltung in Auswertung nach Kaufantrag erfolgen. Maßgeblich für die Zuschlagserteilung ist der Posteingangsstempel des Kaufantrages. Die Reservierungszeit eines Baugrundstücks nach Zuschlagserteilung beträgt max. 6 Monate.

3.         Eine Vergabe zum Festpreis von 95,00 €/m² kann an Familien mit einem Kind unter 14 Jahren erfolgen. Das Datum des Kaufantrages ist dafür maßgeblich. Für jedes weitere Kind unter 14 Jahren reduziert sich dieser Festpreis um jeweils 5,00 €/m². Voraussetzung dafür ist, dass die berücksichtigten Kinder ihren Wohnsitz auf dem zu erwerbenden Grundstück nehmen werden. Kaufanträge von Familien mit Kind/Kindern werden bei der Vergabe der Grundstücke bevorzugt.

4.         Der Festpreis gilt auch für offene Verkaufsvorgänge aus der Dauerausschreibungsphase, die durch Zuschlagserteilung in Reservierung der Baugrundstücke eingeleitet, jedoch mit Beurkundung des Kaufvertrages zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht abgeschlossen sind. Die Zuschlagserteilungen sind entsprechend anzupassen.

5.         Es wird an jeden Bewerber nur ein Grundstück zur eigenen Bebauung veräußert. Bei entsprechender Begründung seitens des Erwerbers sind Ausnahmen für eine Doppelhausbebauung möglich. Ein Verkauf an Hausbaufirmen bzw. Bauträgern wird ausgeschlossen.

6.         Abweichend von § 6 Abs. 4 Nr. 3 a) der Hauptsatzung wird der Bürgermeister ermächtigt die Vergabeentscheidungen für die Baugrundstücke vorzunehmen. Die Stadtvertreter sind im Rahmen der Sitzungen der Stadtvertretung über die Vergabeentscheidungen zu informieren.

7.         Der Erwerb wird an eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren geknüpft.

8.         Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten sind durch die Erwerber zu tragen.

 

Beschluss Nr.: VIII/0132/1/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf der Sitzung am 05.06.2025 die Aufhebung des Beschlusses-Nr. VII/0986/23 vom 16.11.2023 und die im Doppelhaushalt dafür vorgesehenen Mittel neu für

 

-           Zaunanlage Kinderspielplatz im Ortsteil Suckow (15.000 Euro)

-           Anschaffung eines Spielgerätes für den Drachenspielplatz (20.000 Euro)

-           Anschaffung von Spielgeräten für den östlichen Altstadtrand hinter dem Eiscafé           (10.000 Euro)

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt, eine Prüfung gemäß des bestehenden Bankkatasters vorzunehmen, um den Umfang des Bedarfs an Neuanschaffungen oder Ersatz von Bänken zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Prüfung soll der Stadtvertretung bis zum 29.10.2025 vorgelegt werden.

 

Beschluss Nr.: VIII/0138/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025, dass die Projekte

 

  • Soziales Zentrum Weststadt/Jugendzentrum „Alte Molkerei“
  • energetische Sanierung der Regionalen Schule mit Grundschule „Schule am Inselsee“

 

im Rahmen des Projektaufrufs 2025 für die Förderung mit Mitteln des EFRE durch die Barlachstadt Güstrow angemeldet werden.

 

Beschluss Nr.: VIII/0155/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025: Die Nr. 2 des Beschlusses Nr.: VII/0895/23 vom 13.07.2023 wird aufgehoben.

 

Beschluss Nr.: VIII/0158/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025 eine überplanmäßige Haushaltsausgabe in Höhe von 51.100,00 € für die Bewirtschaftung der Gertrudenkapelle (Baumpflegemaßnahmen der Ernst-Barlach-Stiftung Gertrudenkapelle und anteilige Energiekosten).

 

Beschluss Nr.: VIII/0117/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025 die Annahme einer Schenkung eines Paars Salièren von Johann David Wilhelm für das Stadtmuseum Güstrow.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VIII/0128/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025 die Modernisierung und Instandsetzung eines im D4 Vermögen befindlichen Objektes.

 

Beschluss Nr.: VIII/0131/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.06.2025 den Verkauf bzw. den Tausch eines gesamten städtischen Grundstücks Gemarkung Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VIII/0145/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erteilt in ihrer Sitzung am 05.06.2025 ihre Zustimmung zum geschlossenen Erbbaurechtsvertrag.