Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 24.05.2023

 

 

 

Beschluss Nr.: VII/0899/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.05.2023 entsprechend der Empfehlung aus der Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Kultur und Sport und des Finanzausschusses am 02.05.2023 die Betreuung der Kinder über den gesetzlichen Anspruch hinaus (6 Stunden bei Ganztagsbetreuung und 3 Stunden bei Teilzeitbetreuung) in einer städtischen Horteinrichtung vorzuhalten. Hiervon ausgenommen sind für die Sommerferien des Jahres 2023 die Tage, an denen bereits Ausflüge gebucht wurden. Diese Festlegung gilt bis zum Erlass einer anderweitig gesetzlichen Regelung.

 

Beschluss Nr.: VII/0900/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.05.2023 den Bürgermeister zu beauftragen, den Beschluss Nr. : VII/0853/23 bis zum 12.07.2023 im Interesse der Besucher und Gewerbetreibenden unserer Barlachstadt, einschließlich der Güstrower umzusetzen. Über das Ergebnis sind die Stadtvertreter schriftlich zu informieren.

 

Beschluss Nr.: VII/0901/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.05.2023 den Bürgermeister zu beauftragen, die erforderlichen Maßnahmen und Planungen für die regelmäßige Entleerung der vorhandenen Papier- und Müllbehälter in unserer Altstadt und an der öffentlichen Badestelle auf der Strandhausseite des Inselsees ab dem 01.06.2023 durchzusetzen.

 

Beschluss Nr.: VII/0851/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.05.2023, dass den im Sanierungsgebiet und Erweiterungsgebiet “Altstadt“ gelegenen Grundstückseigentümern die Möglichkeit eingeräumt wird, die nach § 154 BauGB vorgeschriebenen Ausgleichsbeträge, vorzeitig zu entrichten. Die vorzeitige Ablösung erfolgt dabei auf Grundlage der Wertgutachten von Dr. Unbehau vom Juni 2018 (Sanierungsgebiet „Altstadt“), vom Mai 2021 („Erweiterungsgebiet Altstadt“), sowie allen folgenden Wertgutachten eines Sachverständigen.

 

Für die vorzeitige Ablösung wird ein einheitlicher Abschlag von 20 Prozent gewährt.

 

Beschluss Nr.: VII/0870/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer Sitzung am 24.05.2023 dem Entwurf (Variante 2) als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung in der Besserstraße zu.

 

Beschluss Nr.: VII/0869/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer Sitzung am 24.05.2023 dem Entwurf (Variante 1) als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung in der Krückmannstraße zu.

 

Beschluss Nr.: VII/0864/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.05.2023, den Beschluss III/1233/02, die Aufstellung der Neufassung des Bebauungsplans Nr. 4 – Glasewitzer Burg, aufzuheben.

 

 

Beschluss Nr.: VII/0866/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.05.2023 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 - Glasewitzer Burg gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Planungsziel des Bebauungsplans ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ (SO-PV) nach § 11 BauNVO, das der Nutzung der Sonnenenergie mittels Solarzellen in Photovoltaikanlagen dient.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans umfasst anteilig das Flurstück 6/15 der Flur 26, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von ca. 2,4 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Beschluss Nr.: VII/0868/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 – Lagerplatz Strenzer Weg gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes zur Unterbringung des städtischen Lagerplatzes.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst anteilig das Flurstück 115 sowie die Flurstücke 116 und 117 der Flur 8, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von ca. 3,2 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 beschließt die Stadtvertretung die sich daraus ergebende Anpassung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Anschlussgleis Nordwest, welcher sich um die betroffenen Flurstücke 115 (anteilig), 116 und 117 der Flur 8, Gemarkung Güstrow, reduziert.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Beschluss Nr.: VII/0861/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.05.2023:

  1. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 111 – Zum Steinsitz 4 der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung vom März 2023 (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2023 gebilligt (Anlage 2).
  2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 111 – Zum Steinsitz 4 der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  3. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

 

 

 

Beschluss Nr.: VII/0889/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.05.2023 den Bürgermeister, abweichend von § 5 (4) Nr. 5 und § 7 (2) der Hauptsatzung, zur Zuschlagserteilung für die Bauaufträge Markt und Bärstämmweg zu ermächtigen.

 

Die Ermächtigung umfasst auch die Zuschlagserteilung für den Bauauftrag Markt auf der Grundlage der §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Städtischen Abwasserbetrieb (SAB).